Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Was ist notwendiges steuerrechtliches Betriebsvermögen bei einem Verpachtungsbetrieb?
Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung nunmehr erfreulicherweise genau definiert, unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück zum notwendigen Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebes zählt.
- Veröffentlicht am
Die Entscheidung befasst sich damit, ob bei einem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb beim Zuerwerb eines Grundstücks, das dann nicht verpachtet wird, auch sogenanntes notwendiges Betriebsvermögen begründet wird. Dann würde es steuerrechtlich zu Betriebsvermögen. Ein ruhender landwirtschaftlicher Betrieb ist ein Betrieb, der nicht mehr selbst aktiv vom Inhaber bewirtschaftet, sondern verpachtet wird. Nur Betriebsvermögen, sofern eine Verpachtung erfolgt Ein vom Verpächter eines ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebes erworbenes, verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebes zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von etwa...
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast