Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwältin Sonia Uricher
Urlaub in Zeiten von Corona
Vielen kleinen Betrieben oder auch großen Unternehmen im Gartenbau geht es in der derzeitigen Krise wirtschaftlich nicht gut. Sie mussten deshalb bereits Kurzarbeit anmelden und die Aussichten für die Zukunft sind für viele nicht rosig.
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Vielen Arbeitnehmern ist daher durchaus bewusst, wie schwer die Situation ist. Dennoch fragen sie sich vielleicht, wie es dieses Jahr mit Urlaub aussieht, auch wenn man den Chef darauf vielleicht nicht gerne anspricht. Muss genehmigter Urlaub genommen werden? Wird in einem Unternehmen zurzeit kurzgearbeitet, gilt, dass Urlaub, den der Arbeitnehmer bereits beantragt und gewährt bekommen hat, genommen werden muss. Auch kann für diese Zeit noch Urlaub beantragt werden, dann muss der Arbeitgeber aber zustimmen. Für die Zeit des Urlaubs bekommt der Arbeitnehmer wie sonst auch Urlaubsgeld in der Höhe des ungekürzten Verdienstes, also in voller und üblicher Höhe ohne etwaige Kürzungen infolge der Kurzarbeit. Anteilige Kürzung des Urlaubs, wenn...
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