Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Betriebsaufgabe oder Betriebsunterbrechung
Aktuell wird der deutsche Gemüsegartenbau geprägt durch eine wesentlich höhere Zahl an Betrieben, die keinen Nachfolger finden, als solche die durch einen Nachfolgerfortgeführt werden. Neugründungen sind selten geworden.
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Das führt dazu, dass viele Gartenbaubetriebe Entscheidungen treffen müssen, wie sie mit dem bisherigen betrieblichen Vermögen umgehen wollen. Das betriebliche Vermögen, im Sinne des Steuerrechts, wird in das Privatvermögen übertragen, sofern eine Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt erklärt wird. In der Praxis ist dabei vielfach nicht klar, welche Handlungen als Betriebsaufgabeerklärung erachtet werden können, mit denen dann häufig hohe Steuerfolgen verbunden sind. Wie geht eine Betriebsaufgabe und wie eine -unterbrechung vonstatten? Die vollständige Aufgabe des Betriebes muss ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Sie kann auch noch drei Monate rückwirkend erklärt werden. Das Steuerrecht privilegiert hierbei eine Aufgabe die...
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