Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM
Biodiversitätsauflagen bei der Zulassung von PSM nicht rechtmäßig
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. September 2019 darf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nicht mit einer Biodiversitätsauflage verbunden werden.
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Damit ist das Umweltbundesamt (UBA) vorerst mit seiner Forderung vor Gericht gescheitert, dass Gärtner und Landwirte mindestens 10% ihrer Anbaufläche als Biodiversitätsfläche ausweisen müssen, wenn sie bestimmte Pflanzenschutzmittel einsetzen wollen. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei den Biodiversitäts-Anwendungsbestimmungen nicht um Risikominderungsmaßnahmen. Es sind vielmehr Kompensationsmaßnahmen, für die weder die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 noch das deutsche Pflanzenschutzgesetz eine Rechtsgrundlage vorsieht. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau begrüßt, dass diese Vorgabe als nicht rechtmäßig eingestuft wurde, da dies einer faktischen Flächenstilllegung gleichen würde. So kann den Betrieben wieder etwas Handlungsfähigkeit...
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