„Aktionsprogramm Insektenschutz“
Bundesfachgruppe mahnt neues Insektenschutzprogramm an
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Die Bundesregierung hat am 4. September 2019 das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ verabschiedet, um die Artenvielfalt zu schützen und das Insektensterben aufzuhalten. Die neuen Vorgaben werden zu markanten Änderungen im Naturschutzrecht, im Pflanzenschutzrecht, im Düngerecht sowie im Wasserrecht führen. Verbote und Einschränkungen beziehen sich im Aktionsprogramm nur auf den Bereich der Landwirtschaft. Nach der Einschätzung der Bundesfachgruppe haben die Maßnahmen einen landwirtschaftlichen Systemwandel zur Folge. Gewollt ist eine möglichst ökologische Bewirtschaftung ohne chemischsynthetische Pflanzenschutzmittel. Es wird befürchtet, dass die Produktion ins europäische oder nichteuropäische Ausland zieht, da dort niedrigere...
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