Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Was ist mit der Rente bei Tod von Eltern oder Partnern? (Teil 2)
Grundsätzlich bestehen für den geschiedenen Ehegatten keine Rentenansprüche mehr. Einzige Ausnahme: Die Ehe wurde vor dem 1. Juli1977 geschieden, der überlebende wie auch der verstorbene Ehegatte haben nicht wieder geheiratet und es bestand ein Unterhaltsanspruch bis zum Tod.
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Die „Erziehungsrente“ Sind die Ehegatten geschieden und der Überlebende erzieht ein gemeinsames Kind, so kann ein Anspruch auf Rente bestehen, sofern der geschiedene Ehegatte verstirbt. Diese Rente bezweckt einen Unterhaltsersatz, um die Versorgung des Kindes zu unterstützen. Diese Rente gibt es aber nur, wenn der überlebende Ehegatte nicht neuerlich verheiratet ist. Anrechnung von eigenen Einkünften Grundsätzlich auf die Rentenansprüche angerechnet werden alle Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Miet- und Pachteinnahmen, Betriebsrenten, Renten aus privaten Lebens-, Renten-...
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