Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Wegen Verletzung der Nitratrichtlinie

Einleitung eines Zweitverfahrens gegen Deutschland

Die EU-Kommission hat am 24. Juli 2019 den Beschluss über die Einleitung eines Zweitverfahrens gegen Deutschland wegen Verletzung der Nitratrichtlinie gefasst.

Veröffentlicht am
Besonders starkzehrende Gemüsekulturen wie Kohl werden in der neuen Düngeverordnung (DüV) kaum berücksichtigt.
Besonders starkzehrende Gemüsekulturen wie Kohl werden in der neuen Düngeverordnung (DüV) kaum berücksichtigt.BFG/Lafuente
Die Nachforderungen der Kommission betreffen besonders die Vorlage der Länderverordnungen zu den §-13-Gebieten sowie die wissenschaftliche Basis für die eingereichten Maßnahmen. Die Kommission kritisiert, dass keine Fristen zur Umsetzung der Länderverordnungen festgelegt worden sind und dass der Maßnahmenkatalog äußerst starr wäre, was regionale Besonderheiten in Bezug auf Boden und Klima beträfe. Die 14 Punkte des Katalogs nach §13 seien nicht flexibel erweiterbar, bemängelt die Kommission. Weiterhin wird mehr wissenschaftliche Grundlage zu den angegebenen Maßnahmen verlangt, um den realen Nitratgehalt des Grundwasserkörpers darstellen zu können. Aus Sicht der EU-Kommission hätte Deutschland zu wenige Probeentnahmestellen, um ein...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen als Abonnent:in... zu den Abos
Mehr zum Thema: