Wegen Verletzung der Nitratrichtlinie
Einleitung eines Zweitverfahrens gegen Deutschland
Die EU-Kommission hat am 24. Juli 2019 den Beschluss über die Einleitung eines Zweitverfahrens gegen Deutschland wegen Verletzung der Nitratrichtlinie gefasst.
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Die Nachforderungen der Kommission betreffen besonders die Vorlage der Länderverordnungen zu den §-13-Gebieten sowie die wissenschaftliche Basis für die eingereichten Maßnahmen. Die Kommission kritisiert, dass keine Fristen zur Umsetzung der Länderverordnungen festgelegt worden sind und dass der Maßnahmenkatalog äußerst starr wäre, was regionale Besonderheiten in Bezug auf Boden und Klima beträfe. Die 14 Punkte des Katalogs nach §13 seien nicht flexibel erweiterbar, bemängelt die Kommission. Weiterhin wird mehr wissenschaftliche Grundlage zu den angegebenen Maßnahmen verlangt, um den realen Nitratgehalt des Grundwasserkörpers darstellen zu können. Aus Sicht der EU-Kommission hätte Deutschland zu wenige Probeentnahmestellen, um ein...
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