Wegen der Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte
EU-Kommission plant Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen
Die Europäische Kommission wird Deutschland wegen Nichtanwendung der EU-Mehrwertsteuerregelung für Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Dies teilte die Europäische Kommission am 25. Juli 2019 mit.
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Damit erfolgt der zweite Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens. Wie lange ein solches Klageverfahren dann dauern wird, ist realistisch nicht abzuschätzen, ebenso nicht die Entscheidung des EuGHs. Die Europäische Kommission kritisiert, dass Deutschland die Pauschalregelung für Landwirte unzulässigerweise auch auf Eigentümer großer landwirtschaftlicher Betriebe anwende. Nach Lesart der Brüsseler Kommission ist die Pauschalierung jedoch vor allem für Kleinbetriebe gedacht. Dieser Streit, ob die Pauschalregelung unzulässig auf alle Betriebsformen angewendet werden darf, will die Kommission nun vor dem EuGH klären lassen. Die Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten, eine pauschale Vorsteuerregelung für landwirtschaftliche...
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