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Im Spreewald: Gemüseanbau für Behördenmitarbeiter der Pflanzenschutzmittelzulassungsstellen

Dritte Informationsfahrt der Fachgruppe Gemüsebau

In Deutschland sind mehrere Behörden für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig. Der Beitrag Deutschlands zur EU-Wirkstoffprüfung und die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert. Das Umweltbundesamt (UBA) ist wiederum für die Risikobewertung in Bezug auf den Naturhaushalt und das Grundwasser zuständig.

Veröffentlicht am
Im Betrieb Frehn arbeiten die Gurkenpflücker auf Gurkenfliegern.
Im Betrieb Frehn arbeiten die Gurkenpflücker auf Gurkenfliegern.BFG/Lafuente
Aufgabe des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) ist es, die gesundheitlichen Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu bewerten. Das Julius Kühn-Institut (JKI) hingegen bewertet im Zulassungsprozess den Bereich Wirksamkeit. Die Abschätzung von Risiken und Folgen durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, so zum Beispiel die Gefährdung für Bienen oder das Risiko der Entwicklung von Resistenzen, sind ebenfalls Aufgaben des JKI. So sind bundesweit zahlreiche Mitarbeiter unterschiedlicher Behörden für die Zulassung der Mittel zuständig. Die Fachgruppe Gemüsebau bietet diesem Personenkreis im Zweijahresturnus abwechselnd mit der Fachgruppe Obstbau eine Informationsfahrt zum praxisnahen Anbau an. Die arbeits- und zeitintensiven Kulturen,...
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