Zentrale Stelle zieht die Zügel an
Die für die Umsetzung des Verpackungsgesetzes zuständige Aufsichtsbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat Ende Juni, also sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, eine verschärfte Gangart angekündigt.
- Veröffentlicht am
So hat sich die Überwachungsstelle zum Beispiel mit den für das Jahr 2018 zu erstellenden Vollständigkeitserklärungen (VE) befasst, die bis zum 15. Mai 2019 bei der ZSVR auf elektronischem Wege eingereicht werden mussten. Laut Angaben der Zentralen Stelle sollen nur unwesentlich mehr Erklärungen als im Vorjahr eingegangen sein und nach wie vor über 1.000 Stück fehlen (Stand Juni 2019).
Sie müssen eigenständig von Unternehmen abgegeben werden, die größere Mengen an Verpackungen in Verkehr bringen. Die Schwelle liegt bei 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe, Kartonage oder 30 Tonnen anderer Materialien je Kalenderjahr. Unterhalb dieser sog. „Bagatellgrenzen“ sind Vollständigkeitserklärungen nur auf Verlangen der Zentralen Stelle oder der zuständigen Landesbehörde abzugeben. Zuvor waren die Erklärungen beim VE-Register der Industrie- und Handelskammern zu hinterlegen.
Bußgelder möglich
Die Zentrale Stelle hat angekündigt, die von ihr wegen Verstößen gegen das Verpackungsgesetz ermittelten Hinweise an die Länder weiterzugeben. Die auf Landesebene für den Vollzug zuständigen Behörden können für fehlende, fehlerhafte oder verspätet abgegebene Vollständigkeitserklärungen Bußgelder verhängen.
Auch weitere Themenbereiche werden laut der Zentralen Stelle analysiert und „Nachforschungen“ angeschoben, ohne weitere Aufschlüsselung im Detail durch die ZSVR. Dies kann beispielsweise sein, wenn ein Unternehmen beim Verpackungsregister registriert ist und die Lizensierung von Verpackungsmengen angegeben hat, dem Register aber keine Gegenbestätigung eines entsprechenden Lizenzvertrages von einem dualen System vorliegt.
Insgesamt berichtet die Zentrale Stelle von bundesweit ungefähr 2.000 Verstößen gegen das Gesetz, die bis Juni 2019 durch einen Abgleich der vorliegenden Angaben sowohl der Unternehmen als auch der dualen Systeme ermittelt wurden.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast