Aktuelle Hinweise
Genehmigungen und Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln im Erwerbsgemüsebau
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* Angaben in der Reihenfolge: Handelsname, Kennzeichnung der Giftigkeit, Kennzeichnung der Bienengefährlichkeit, Name des Wirkstoffs, Wirkstoffgehalt; Gefahrstoffkennzeichnung: GHS02, GHS03, GHS05, GHS06, GHS07, GHS08, GHS09 (siehe Global harmonisiertes System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien („CLP-Verordnung“)); Bienengefährlichkeit: B1 (bienengefährlich), B2 (bienengefährlich, einsetzbar nach dem Bienenflug), B3 (bei der Anwendung nicht relevant), B4 (nicht bienengefährlich); F bei Wartezeit bedeutet: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt beziehungsweise die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen...
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