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Düngeverordnung

Verschärfung ist zu erwarten

Die EU-Kommission hat von Deutschland erneut Anpassungen der Düngeverordnung eingefordert. Daraufhin hat nun das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seine mit dem Bundesumweltministerium abgestimmten Vorschläge für eine weitere Anpassung bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht.

Veröffentlicht am
Hintergrund ist, dass damit die EU-Nitratrichtlinie künftig eingehalten werden soll. Im Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof Deutschland deshalb verurteilt. Zwar bezog sich das Urteil auf die alte Düngeverordnung (DüV) von 2006, dennoch hatte die EU-Kommission immer auch signalisiert, dass ihr die Verschärfung der DüV von 2017 nicht weit genug ging. Die neuen Verschärfungen der DüV sollen dabei einseitig zu Lasten der Landwirtschaft und des Gartenbaus schnell umgesetzt werden. Bereits Ende Februar soll es einen ersten Referentenentwurf zur Änderung der DüV aus dem BMEL geben. Bis zur Sommerpause sollen dann die Länder- und Verbändeanhörung sowie die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung abgeschlossen werden und anschließend der...
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