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Aktuelle Urteile

Tücken eines Rechtsformwechsels

Landwirtschaftliche Betriebe werden vielfach noch in der Rechtsform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, GbR, geführt. Meist entstehen solche Gesellschaften, weil Vater und Sohn oder Tochter den Betrieb gemeinsam führen und diese so zunächst am wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs beteiligt werden, ohne gleich auch diesen insgesamt oder in Teilen übertragen zu bekommen.

Veröffentlicht am
Rechtsanwalt Elmar Uricher
Rechtsanwalt Elmar Uricher
Diese Beteiligungsform ist empfehlenswert, um dem künftigen Nachfolger früh auch schon eine Beteiligung am Erfolg des Betriebs und damit seiner eigenen Arbeitskraft zu ermöglichen. Gleichzeitig kann diese Gesellschaft auch neues Vermögen schaffen, indem neue Maschinen oder auch Grundstücke für diese Gesellschaft erworben werden. Sobald es dann zur eigentlichen Übergabe des Gartenbaubetriebs bezüglich der Grundstücke und Betriebsmittel, gegebenenfalls auch Genossenschaftsanteile auf den bisherigen Gartenbauunternehmer, kommen soll, stellt sich die Frage, wie bekommt man dieses Vermögen und auch den Anteil an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts steuerneutral auf den Nachfolger übertragen? Vorsicht bei der Wohnimmobilie Das...
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