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Verpackungen: 2019 bringt erhöhte Transparenz und mehr Bürokratie

Registrierungspflicht für alle

Verpackungsmüll steht ab Januar 2019 noch mehr unter der Aufsicht des Gesetzgebers. Wer Verpackungen nutzt, muss sich deshalb in einer neuen Datenbank registrieren lassen. Alle wichtigen Fakten dazu lesen Sie hier.

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Wer Verpackungen in den Umlauf bringt, muss sich schon bald in einer Datenbank registrieren lassen. Das schreibt das Verpackungsgesetz vor, dass ab 01. Januar 2019 in Kraft tritt.
Wer Verpackungen in den Umlauf bringt, muss sich schon bald in einer Datenbank registrieren lassen. Das schreibt das Verpackungsgesetz vor, dass ab 01. Januar 2019 in Kraft tritt.
Zum 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst damit die bisherige Verpackungsverordnung ab. Im Unterschied zur alten Regelung gilt dann für einen Großteil der Direktvermarkter, die Verpackungen nutzen, eine Pflicht zur Registrierung bei der neu eingerichteten „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“, die seit Ende August 2018 möglich ist. Die neue Datenbank namens „LUCID“ soll nach dem Willen des Gesetzgebers Transparenz darüber herstellen, ob alle dazu verpflichteten Unternehmen sich auch tatsächlich an der Lizenzierung ihrer Verpackungsmengen beteiligen (im Gesetz „Systembeteiligung“ genannt). Einige Hersteller haben sich bislang bewusst oder unbewusst kaum Gedanken um...
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