Übergangsregelung ab 1. April 2018 definiert
Rückstandshöchstgehalte für Rettich- und Radieschenblätter verschoben auf das Jahr 2022
Durch eine konzertierte Aktion aller Beteiligten ist es gelungen, dass eine machbare Lösung zu den neu eingeführten Rückstandshöchstgehalten für Rettich- und Radieschenblätter gefunden wurde, betonte Christian Ufen als Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau.
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Am 23. März 2018 hat der ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) eine Verordnung verabschiedet, die eine Übergangsregelung für das Inkrafttreten der seit Jahresbeginn geltenden neuen Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Rettich- und Radieschenblätter definiert. Die Übergangsfrist tritt am 1. April 2018 in Kraft und soll bis zum 1. Januar 2022 gelten, teilt der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) mit. Damit reagierte der SCoPAFF auf Rückmeldungen der Mitgliedsstaaten zur Verordnung (EU) 2018/62, die Mitte Februar 2018 in Kraft trat und rückwirkend zum 1. Januar 2018 geänderte Vorgaben für die Rückstandsanalytik bei Rettich- und Radieschenblätter festlegte. Demnach werden die Blätter von Radies und...
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