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BVL hat genehmigt

Mit Iprodion behandeltes Gemüsesaatgut: Aufbrauchfrist bis Juni verlängert

Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) und im Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt, dass die Aufbrauchfrist von mit Iprodion behandeltem Gemüsesaatgut um 120 Tage auch in Deutschland einmalig verlängert wird.

Veröffentlicht am
Diese Zulassung für Notfallsituationen erfolgte nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mit dem Bescheid vom 5. März 2018 an die Bundesfachgruppe Gemüsebau. Am selben Tag lief die Aufbrauchfrist in Deutschland ab. Die Not war groß. Es gab weltweit so gut wie kein ungebeiztes Saatgut auf dem Markt. Also konnten die Erzeuger nicht auf unbehandeltes Saatgut zurückgreifen, denn die Saatgutpartien wurden ja schon im Vorjahr behandelt. Damit wäre eine große Lücke entstanden, so zum Beispiel bei allen Kohlarten, bei Möhren sowie bei Spinat, Mangold, Porree, Feldsalat, Bleichsellerie, Fenchel, Radies und Roten Rüben. Saatgut im Wert von 11 Millionen Euro war betroffen. Das Paradoxe dabei war, dass das Spritzmittel Rovral mit einem...
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