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Gemüsebau vorerst nicht betroffen

Stoffstrombilanzverordnung verabschiedet

Der Deutsche Bundestag verabschiedete nach langwierigen Verhandlungen die Stoffstrombilanzverordnung, die Regelungen zur Erfassung der Nährstoffströme auf Betriebsebene vorgibt und ab 1. Januar 2018 in Kraft tritt.

Veröffentlicht am
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) e.V., begrüßt, dass Betriebe des Gemüsebaus und Obstbaus zunächst keine Stoffstrombilanz erstellen müssen. Eine Evaluierung soll bis 31. Dezember 2021 klären, ob eine Wirksamkeit der Vorschriften gegeben und Kostenbelastung der Wirtschaft vertretbar ist.
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