Verhandlungsergebnis ist mangelhaft
EU-Öko-Verordnung: Harmonisierung in wichtigen Fragen nicht erreicht
Parlament, Rat und Kommission der Europäischen Union (EU) einigten sich Ende Juni 2017 auf einen eiligen Kompromiss im letzten Trilog zur Verordnung über biologischen/ökologischen Anbau (EU-Öko-Verordnung). Der Berufsstand kritisiert, dass eine Harmonisierung in wichtigen Fragen auch nach Einigung der EU-Institutionen vorerst nicht erreicht wurde.
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Zu den offenen Fragen gehörten unter anderem die Importregelungen für Waren aus Drittstaaten, die Rückstandsgrenzwerte von Pflanzenschutzmitteln auf Bio-Produkten, der Anbau unter Glas im Substrat sowie die Kontrollverfahren für Bio-Anbau. Der nun verabschiedete Kompromiss sieht für den Anbau unter Glas in bodenungebundenen Kulturverfahren vor, dass nur Schweden, Dänemark und Finnland ihre Praxis des Anbaus im Substrat die nächsten zehn Jahre beibehalten dürfen. Allen anderen Mitgliedstaaten ist diese Praxis weiterhin nicht erlaubt. Nach fünf Jahren soll dieses Vorgehen durch die Kommission noch einmal überprüft werden und gegebenenfalls eine rechtliche Basis für den geschützten Substratanbau geschaffen werden. Die angestrebte...
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