Recht
Haftungsfragen bei der Personengesellschaft – Beachtenswertes bei der Rechtsform Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Aktuelle Rechtsurteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
- Veröffentlicht am
Personengesellschaften, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), sind dadurch geprägt, dass jeder Gesellschafter vollumfänglich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Diese Haftung lässt sich im Innenverhältnis, also zwischen den Gesellschaftern, einschränken, nicht jedoch gegenüber den Gläubigern. Gesamtschuldnerschaft: Jeder Partner haftet für die Rückzahlung von Krediten Errichten zwei Gemüsegärtner auf einem gemeinsam erworbenen Grundstück eine Biogasanlage und nehmen beide dafür einen Kredit auf, so haften beide auch für die Rückzahlung. Dies gilt auch dann, wenn der eine seinen Anteil am Kredit zurückbezahlt hat, der andere noch nicht. Man bezeichnet dies als Gesamtschuldnerschaft. Bilanztechnisch wird für beide...
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal