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Recht

Befristungsmöglichkeiten im Arbeitsrecht nutzen

Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwältin Sonia Uricher

 

Veröffentlicht am
Jeder Unternehmer, der expandieren möchte und aktuell auch könnte, stellt sich die Frage, ob der Betrieb es sich leisten kann, neue Mitarbeiter einzustellen. Gerade wenn kein sogenannter Kleinbetrieb vorliegt, also mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden – wobei es hier nicht auf die Zahl der Personen, sondern auf den Umfang der Beschäftigungszeiten der Mitarbeiter ankommt – der Betrieb also dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt, ist diese Entscheidung nicht einfach, da dann jeder neue Mitarbeiter bereits nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit den vollen Kündigungsschutz genießt. Teilzeit- und Befristungsgesetz bietet Möglichkeiten Warum also nicht die Möglichkeiten der Befristung nutzen, die das Gesetz, genauer gesagt das...
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