EU-Wettbewerbsrat
Keine Patente auf pflanzliches Material
Der Berufsstand begrüßt die Entscheidung vom Februar 2017 des EU-Wettbewerbsrats.
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Der Rat bestätigt frühere Aussagen des EU-Parlaments sowie Empfehlungen der EUKommission, dass Patente auf pflanzliches Material sowie Tiere aus konventioneller Züchtung nicht erteilt werden dürfen. Der Berufsstand hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass Züchtung und neue, innovative Sorten die Grundlage für Innovationen bilden. Sortenschutz gilt dabei als wichtiges und effektives System im Spannungsfeld zwischen Schutz und Zugang zu genetischem Material und den Rechten von Züchtern und Erzeugern.
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