Die neue Kassenführung und digitale Kassensysteme
Mit digitalen Kassen auf der sicheren Seite
Die Anforderungen an die Kassenführung und Kassensysteme sind gestiegen. Wer das nicht beachtet, riskiert hohe Strafen und teure Schätzungen seitens der Finanzämter. Jeder Unternehmer sollte sich daher spätestens vorgestern mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Wer es noch nicht getan hat, also spätestens jetzt.
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Es ist amtlich: Seit dem 1. Januar 2017 dürfen nur noch Kassensysteme mit einer dauerhaften Speicherung der Kassendaten verwendet werden. Die Daten dürfen nicht mehr gelöscht werden mit dem Ausdruck des Z-Bons zum Tagesabschluss. Programmseitige Maßnahmen und Sperren müssen eine nachträgliche Veränderung der Kassendaten verhindern. Steuerbetrug mit manipulierten Ladenkassen soll so eingedämmt werden. Viele Millionen Euro sollen dadurch mehr in die Steuerkasse fließen. Das Bundesfinanzministerium stellt ab 2017 neue Anforderungen an Registrierkassen und Waagen mit Kassenfunktion. Grundsätzlich muss jederzeit nachweisbar sein, wie sich ein Kassenbestand durch Ein- und Ausgaben verändert hat. Wer dies – auch rückwirkend für jeden einzelnen...
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