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Nährwertkennzeichnung seit 13. Dezember 2016

Die meisten landwirtschaftlichen Direktvermarkter müssen Nährwerte von Produkten nicht kennzeichnen

Seit dem 13. Dezember 2016 ist die Nährwertkennzeichnung Pflicht. „Für alle Nahrungsmittel, die nach diesem Datum produziert und verpackt werden, sind Nährwertangaben auf dem Etikett vorverpackter Produkte mit wenigen Ausnahmen vorgeschrieben“, erklärte Sabine Hoppe, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, in einem Vortrag auf der Messe Interaspa 2017 in Hannover.

Veröffentlicht am
Die meisten Direktvermarkter, hier mit dem Angebot von eingelegtem Gemüse, sind von der Nährwertkennzeichnung augenommen.
Die meisten Direktvermarkter, hier mit dem Angebot von eingelegtem Gemüse, sind von der Nährwertkennzeichnung augenommen.
„Bis auf wenige Ausnahmen müssen Direktvermarkter jedoch keine Nährwertangaben auf ihren Produkten nennen“, lautet ihre positive Nachricht. Denn Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben, sind von dieser Regelung ausgenommen. Allerdings ist nicht klar definiert, was klein, lokal und handwerklich hergestellt exakt bedeutet. Es gibt keine Durchführungsverordnung in Deutschland, so dass das unklar formulierte EU-Recht direkt Gültigkeit hat. Kleinstunternehmen sind komplett von der Nährwertkennzeichnung...
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