Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Die Reform der Erbschaftsteuer ist da
Der Bundesrat stimmte am 14. Oktober 2016 der aktuellen Erbschaftsteuerreform zu. Damit wurden die Steuerbegünstigungen für Unternehmensvermögen grundlegend geändert. Darüber hinaus ist die Bewertung des Unternehmensvermögens von den Neuregelungen betroffen, jene zur Bewertung des privaten Vermögens bleiben davon unberührt.
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Was bringt das neue Recht? Es lässt sich bereits feststellen, dass es auf jeden Fall komplizierter wird. Seit das Bundesverfassungsgericht erstmalig 2006 das damalige Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erachtete, bastelt der Gesetzgeber an immer neuen Regelungen. Auch die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) führte dazu, dass Deutschland immer wieder Änderungen am bestehenden Gesetz vornehmen musste, da gegen wesentliche Grundsätze der EU verstoßen wurde. Man wird wohl erst in einigen Monaten sagen können, ob das jetzt vorliegende Gesetz Bestand haben wird, vor dem Bundesverfassungsgericht wie vor dem EuGH. Betrachtet man den Anteil der Erbschaftsteuer am tatsächlichen Steueraufkommen mit gerade knapp 1%,...
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