Recht
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Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
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Privilegiertes Bauen – Möglichkeiten und Grenzen für Gemüseproduzenten Privilegiertes Bauen bedeutet Bauen im Außenbereich, also außerhalb von Bereichen, für die ein wirksamer Bebauungsplan besteht oder die als Innenbereich gelten, wo also bereits eine zusammenhängende Bebauung vorhanden ist. Das privilegierte Bauen im Außenbereich, das vor allem für Landwirte und Versorgungsbetriebe vorgesehen ist, wurde im Baugesetzbuch als Ausnahmetatbestand aufgenommen, um die Ansiedlung und Ausweitung von landwirtschaftlichen Betrieben zu ermöglichen und damit den Erhalt der Landwirtschaft in Deutschland zu fördern, ferner auch, um die Versorgung der Menschen mit Energie und Wasser und die Entsorgung des Abwassers zu ermöglichen. In neuerer Zeit...
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