Drei weitere Anträge gestellt
Notfallzulassungen im Gemüsebau
Am 01. Juni 2016 wurde auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau die Notfallzulassung für Proman in Feldsalat für den Herbstanbau in Deutschland vom Bundesamt für Verbrauscherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt.
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Die Bundesfachgruppe Gemüsebau hat am 24. Mai drei weitere Anträge beim BVL auf Notfallzulassungen nach Artikel 53 der VO (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit § 29 PflschG gestellt. Dies betrifft die Anwendungsgebiete Mehltau und Falscher Mehltau in Salaten, Bundzwiebeln und Kräutern. Der Wirkstoff ist Mancozeb, das PSM ist Ridomil Gold MZ.
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