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Entscheidungen gültig ab 1. Januar 2016

QS-Fachbeirat beschließt Revisionen

Anlässlich der Fachbeiratssitzung der QS Qualitätssicherung GmbH (QS) wurde für die Leitfäden QS und QS-GAP-Erzeugung Obst, Gemüse und Kartoffeln unter anderem in dem Punkt zur Lagerung von Produkten klargestellt, dass für jede Partie im Lager die Herkunft dokumentiert und nachvollziehbar sein muss. Zur Methodik der Rückverfolgbarkeit wurde für lose Ware klargestellt, dass die Partie- oder Losnummer auf der Umverpackung erkenntlich sein muss.

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Gemüsebau in Deutschland
Gemüsebau in Deutschland
Risikoanalyse und Risikomanagement für Flächen wurde auf Verwendung von Substraten wie Champignon- und Topfkräuterproduktion ausgeweitet. Bezüglich des Schädlingsmonitorings und der Schädlingsbekämpfung gab es die Klarstellung, dass die regelmäßige und systematische Prüfung zu dokumentieren ist. Die für den Leitfaden Erzeugung relevanten Revisionen werden demnächst auf der QS-Seite im Internet eingestellt. Die Revisionen gelten ab 1. Januar 2016. Darüberhinaus wurden weitere Änderungen bei der Prüfsystematik, beim Laborkompetenztest sowie bei den Leitfäden auf der Stufe Großhandel und Lebensmitteleinzelhandel (LEH) verabschiedet. Beim Laborkompetenztest wurde das Bewertungssystem geändert. Hierbei sollen besonders Labore bei wiederholt...
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