Bundesausschuss Obst und Gemüse fordert
Vereinfachungen beim Mindestlohn sind dringend geboten
Der Mindestlohn bestimmt seit dem 1. Januar 2015 die Diskussionen im Obst- und Gemüsebau. Eine Vielzahl von Arbeitsplätzen – sowohl festangestellte Arbeitskräfte als auch Saison-Arbeitskräfte – ist gefährdet.
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Anpassungen der Produktion mit einer Anbaueinschränkung von bestimmten Kulturen wie zum Beispiel Erdbeeren, Einlegegurken und Spargel stehen an. Die regionale Versorgung wird – mit dem Mindestlohn politisch gewollt – eingeschränkt oder sogar unmöglich gemacht. Dringend erforderliche Vereinfachungen für den Obst- und Gemüsebau bei der Umsetzung des Mindestlohns sieht der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) unter anderem bei: 1. Lohnzahlungen: Nach dem Mindestlohngesetz ist der Mindestlohn spätestens am Ende des Folgemonats zu zahlen. Saison- Arbeitskräfte wünschen die Auszahlung am Beschäftigungsende, da sie keine Möglichkeit der sicheren Aufbewahrung haben. Über Bankkonten verfügen sie in der Regel nicht. Deshalb sollte der Zoll eine...
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