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Bundesausschuss Obst und Gemüse fordert

Vereinfachungen beim Mindestlohn sind dringend geboten

Der Mindestlohn bestimmt seit dem 1. Januar 2015 die Diskussionen im Obst- und Gemüsebau. Eine Vielzahl von Arbeitsplätzen – sowohl festangestellte Arbeitskräfte als auch Saison-Arbeitskräfte – ist gefährdet.
Veröffentlicht am
Zentrales Thema der Vorstandssitzung der Bundesfachgruppe Gemüsebau
Anfang Februar 2015 in Berlin war das Mindestlohngesetz, das in diesem
Jahr in Kraft trat. Die Mitglieder des Vorstandes diskutierten die möglichen
Auswirkungen auf den Gemüsebau unter Leitung von Christian Ufen und unter
Anwesenheit von Burghard Möller.
Zentrales Thema der Vorstandssitzung der Bundesfachgruppe Gemüsebau Anfang Februar 2015 in Berlin war das Mindestlohngesetz, das in diesem Jahr in Kraft trat. Die Mitglieder des Vorstandes diskutierten die möglichen Auswirkungen auf den Gemüsebau unter Leitung von Christian Ufen und unter Anwesenheit von Burghard Möller.
Anpassungen der Produktion mit einer Anbaueinschränkung von bestimmten Kulturen wie zum Beispiel Erdbeeren, Einlegegurken und Spargel stehen an. Die regionale Versorgung wird – mit dem Mindestlohn politisch gewollt – eingeschränkt oder sogar unmöglich gemacht. Dringend erforderliche Vereinfachungen für den Obst- und Gemüsebau bei der Umsetzung des Mindestlohns sieht der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) unter anderem bei: 1. Lohnzahlungen: Nach dem Mindestlohngesetz ist der Mindestlohn spätestens am Ende des Folgemonats zu zahlen. Saison- Arbeitskräfte wünschen die Auszahlung am Beschäftigungsende, da sie keine Möglichkeit der sicheren Aufbewahrung haben. Über Bankkonten verfügen sie in der Regel nicht. Deshalb sollte der Zoll eine...
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