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Kommentar

Agrarreform 2015: Anträge zu Beginn lohnen immer!

Nachdem das Gesamtpaket „GAPAgrarreform 2015“ nach der Vorlage wichtiger Bundesverordnungen endgültige Konturen erhalten hat, gilt besonders für Gemüsebaubetriebe zu entscheiden, ob die Teilnahme an dem Betriebsprämien-System angesichts der vielfältigen Spielregeln sinnvoll ist.
Veröffentlicht am
Franz-Josef Schoo, Wirtschaftsberater/ Bildungsbeauftragter, Landwirtschaftskammer
Niedersachsen, Bezirksstelle Osnabrück, Bersenbrück: »Bei der Anbau-Diversifizierung sind die Klassifizierung
der Pflanzenarten und der Flächentausch
für Gemüsebaubetriebe problematisch.«
Franz-Josef Schoo, Wirtschaftsberater/ Bildungsbeauftragter, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Osnabrück, Bersenbrück: »Bei der Anbau-Diversifizierung sind die Klassifizierung der Pflanzenarten und der Flächentausch für Gemüsebaubetriebe problematisch.«
Bei dieser Abwägung ist zunächst festzustellen, dass eine Antragstellung auf Gewährung der Direktzahlungen lediglich den zeitlichen und finanziellen Aufwand nach sich zieht, der mit der reinen Erstellung des Antrages verbunden ist. Jeder Antragsteller, der als aktiver Betriebsinhaber eingestuft wird (und das werden nahezu alle Antragsteller sein) und der 2013 Direktzahlungen erhalten hat (wenn nicht, gibt es hier diverse Ausnahmeregelungen), ist zunächst einmal antragsberechtigt. Hier wird dann geprüft, inwieweit die Voraussetzungen für die Gewährung der einzelnen Prämienkomponenten vorliegen. Für die Gewährung der Basis-Prämie muss beihilfefähige Fläche zum 15. Mai 2015 eines Jahres in der Verfügungsgewalt des Antragstellers stehen und...
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