Naturschutz am Beispiel Nürnbergs
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beim Bauen
Wer bauen will, hat was zu erzählen! Was bei der Planung neuer landwirtschaftlicher Gebäude alles berücksichtigt werden muss, ist häufig bei Weitem zu viel. Hier geht es um § 13 Bundesnaturschutzgesetz.
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Bei der Erteilung einer Baugenehmigung muss auch das Naturschutzrecht berücksichtigt werden.“ Baubehördenchef Daniel Ulrich, zwischenzeitlich Baureferent, verwies darauf am Knoblauchsländer Gemüsebautag in Nürnberg. Dorothea de Koning, Untere Naturschutzbehörde, Nürnberg, informierte detailliert darüber, was darunter zu verstehen ist: „Nach § 13 Bundesnaturschutzgesetz gilt der allgemeine Grundsatz, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden sind. Nicht Vermeidbares ist durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen, oder als letzte Möglichkeit, mit Geld zu kompensieren.“ Formal benötigt ein Baugenehmigungsverfahren im Außenbereich einen qualifizierten landschaftspflegerischen Begleitplan, die Berechnung des...
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