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EEG-Gesetz:

Wettbewerbsverzerrungen entstehen durch die EEG-Umlage

Landwirtschaftliche und damit gartenbauliche Betriebe können sich nicht von der EEG-Umlage befreien lassen, auch wenn sie die Mindestanforderungen, wie sie für die stromintensive Unternehmen im produzierenden Gewerbe gelten, bei weitem erfüllen.
Veröffentlicht am
Champignonbetriebe und Gemüsebaubetriebe mit Gewächshausflächen benötigen produktionstechnisch bedingt viel Strom. Sie können sich aber auf Grund dieser Ausnahmeregelung nicht befreien lassen. Der Wettbewerbsnachteil deutscher Champignonbetriebe zu ausländischen Mitwettbewerbern ist mittlerweile so groß, dass alleine durch diese EEG-Umlage den heimischer Erzeugern Mehrkosten von 5 bis 6 Mio. € im Jahr entstehen. Bei den Papenburger Gemüseerzeugern zum Beispiel macht das mehrere hunderttausend Euro im Jahr aus. Diese enormen hausgemachten Kostensteigerungen verzerren den Wettbewerb gegenüber ausländischen Kollegen und sind nicht zu akzeptieren! Hintergrund: Die Europäische Kommission hat am 18. Dezember 2013 verkündet, ein förmliches...
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