Koalitionsvertrag
Mindestlohn, Markt, Agrardiesel und Nationaler Aktionsplan
CDU/CSU und SPD verständigten sich Ende letzten Jahres auf den Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode unter der Überschrift „Deutschlands Zukunft gestalten“.
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Für den Gemüsebau ist der Koalitionsvertrag ein tragfähiger Kompromiss. Bei dem vorgesehenen Mindestlohn konnte Schlimmeres verhindert werden. Nachbesserungen sind jedoch erforderlich. Nach dem Koalitionsvertrag ist ab dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet einzuführen. Abweichend davon gelten Tarifverträge, die bis spätestens 31. Dezember 2016 das geltende Mindestlohnniveau erreichen, weiterhin fort. Bei Tarifverträgen, bei denen bis zum 31. Dezember 2016 das Mindestlohnniveau nicht erreicht wird, gilt ab dem 1. Januar 2017 als unterste Grenze der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 €. Es sind aber darüber hinaus Ausnahmen möglich, so zum Beispiel bei der...
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