Für den Anbau zugelassen
Süßkraut Stevia als Lebensmittelzusatz
Seit Anfang Dezember 2011 ist der Süßstoff aus dem Honigblatt (Stevia rebaudiana) als Lebensmittelzusatz in der EU zugelassen. Das heißt, die Stevioglycoside dürfen als Zuckerersatz zum Beispiel in Joghurt oder Limonaden eingesetzt werden. Die Produzenten des Süßkrauts müssen allerdings sicherstellen, dass bestimmte Höchstmengen des natürlichen Süßstoffs im Pflanzenmaterial nicht überschritten werden.
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Natürliche Süße ohne Kalorien Die aus den Blättern der südamerikanischen Pflanze gewonnenen Süße ist bis zu 300-mal intensiver als Zucker. Dabei hat sie keine Kalorien, hat keinen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel und keine zahnschädigende Wirkung. Lange Zeit stand die Pflanze im Verdacht, Krebs zu erregen oder das Erbgut zu schädigen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hat jetzt aber die Unbedenklichkeit von Stevioglycosid festgestellt. Die in der Pflanze enthaltenen Süßstoffe Steviosid und Rebaudosid A sind vor allem in den Blättern gespeichert. Sie machen bis zu 20 % der Blatttrockenmasse aus. Dr. Udo Kienle, Universität Hohenheim, forscht seit Jahren zum Thema Stevia. Da jeder Pflanzenproduzent die Herstellung...
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