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Saison-Arbeitskräfte: Freiheit verpflichtet

Es ist so gut wie sicher, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ab dem 1. Januar 2011 alle Bürger der neuen EU-Staaten für Saisonbeschäftigungen von der Arbeitserlaubnispflicht befreit.
Veröffentlicht am
Burkhard Möller, Deutscher
Bauernverband e.V., Berlin
Burkhard Möller, Deutscher Bauernverband e.V., Berlin
Das heißt, ab dem 1. Januar 2011 benötigen zum Beispiel Polen, Rumänen und Bulgaren keine Arbeitserlaubnis mehr, um Saisonbeschäftigungen in der Landwirtschaft und im Gartenbau sowie im Hotel- und Gaststättenbereich in Deutschland auszuüben. Für die anderen Branchen bleibt es bei den Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, ab dem 1. Mai 2011 können die Bürger aus den EU-Staaten, die zum 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind (zum Beispiel Polen) in allen Branchen in Deutschlandarbeiten. Für Bürger aus Rumänien und Bulgarien wird dies erst zum 1. Januar 2012 oder zum 1. Januar 2014 je nach Entscheidung der Bundesregierung möglich sein. Die Konkurrenz um ausländische Saison-Arbeitskräfte zwischen den einzelnen Branchen...
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