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GAP-Förderperiode

Hohe Nachfrage macht Kürzungen erforderlich

In der neuen GAP-Förderperiode ist die Nachfrage nach Modulberatung so hoch, dass das im GAP-Strategieplan vorgesehene Budget von 8,5 Mio. Euro pro Jahr deutlich überschritten wird. Um die geförderte Modulberatung weiterhin anbieten und verlässlich finanzieren zu können, sind Kürzungen bei den Fördersätzen und die Einführung einer Obergrenze an förderfähigen Modulberatungen erforderlich.

von Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erschienen am 23.07.2024
Die Fördersätze der Beratungsmodule müssen zum 1. August 2024 gesenkt werden, um die geförderte Modulberatung weiterhin anbieten und verlässlich finanzieren zu können. © Julia Appel
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Die Fördersätze der Beratungsmodule werden zum 1. August 2024 wie folgt gesenkt:

  • Module, die bisher mit 80 % gefördert wurden, werden künftig mit 70 % gefördert.
  • Module, die bisher mit 100 % gefördert wurden, werden künftig mit 85 % gefördert.

Die neuen, abgesenkten Fördersätze gelten für alle Modulberatungsverträge, die ab dem 1. August 2024 abgeschlossen werden.

Künftig gilt eine Obergrenze

Ein landwirtschaftliches Unternehmen kann künftig pro Jahr nicht mehr als vier Modulberatungsverträge gefördert bekommen. Relevant ist auch hier das Abschlussdatum des schriftlichen Beratungsvertrages. Verträge, die bis zum 31. Juli 2024 schriftlich abgeschlossen wurden, bleiben unberücksichtigt. Der erste relevante Zeitraum beginnt demnach am 1. August 2024 und endet am 31. Juli 2025. Vor allem landwirtschaftliche Betriebe, die Beratungsmodule bei unterschiedlichen Beratungsorganisationen buchen, müssen selbst darauf achten, dass sie die Obergrenze pro Jahr nicht überschreiten. Denn: Die fünfte Modulberatung pro Jahr (und mögliche weitere Beratungen) können nicht mehr gefördert werden.

Alle Informationen zur Modulberatung unter https://bzl.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite.

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