Erweiterungen von Zulassung nach Artikel 51 für Rüben und Bete
Die Zulassung von Yukon (Wirkstoffe: Schwefel + Kupfersulfat, dreibasisch) wurde vom BVL um folgende Anwendungen erweitert: In Futterrübe und in Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) in den Stadien BBCH 19 bis 49 darf Yukon gegen die Cercospora-Blattfleckenkrankheit (Cercospora beticola) bei Infektionsgefahr bzw. Warndiensthinweis bis zu fünf Mal im Abstand von jeweils mindestens 7 Tage mit einem Aufwand von jeweils 5,5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden.
Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Die Anwendung des Mittels im Freiland muss auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90 Prozent – 20 m. Sofern die Rüben nicht im Mulch- oder Direktsaatverfahren gesät werden, muss zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von mehr als zwei Prozent und Oberflächengewässern ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein.
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