Ruhen einzelner Anwendungen und Teilrücknahme der Zulassung von Professional
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Ruhen der Zulassung von Professional mit dem Wirkstoff Prosulfocarb hinsichtlich mehrerer Anwendungen angeordnet. Seit dem 13. April 2023 ist die Anwendung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Porree, Bleichsellerie, Möhre, Pastinak, Wurzelpetersilie, Knollensellerie, Schwarzwurzel und Meerrettich nicht mehr zulässig. Zusätzlich wird die Erweiterung der Zulassung von Professional um die Anwendung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter an Ackerbohne zurückgenommen. Damit ist seit dem April 2023 die Anwendung in Ackerbohne ebenfalls nicht mehr zulässig. Die Anwendung in Kartoffel, Wintergerste und Winterweichweizen bleibt zulässig.
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