Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz

Teilwiderruf der Zulassung des Mittels Vertimec Pro mit dem Wirkstoff Abamectin hinsichtlich einzelner Anwendungen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 20. Dezember 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro (Zulassungsnummer: 007030-00) mit dem Wirkstoff Abamectin für die unten aufgeführten Anwendungen widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Appel
Artikel teilen:
Anwendungsnummer Schadorganismus Kultur
007030-00/00-007 Spinnmilben Gurke
007030-00/00-008 Spinnmilben Tomate
007030-00/00-009 Spinnmilben Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)
007030-00/00-011 Spinnmilben Zucchini
007030-00/00-012 Minierfliegen Tomate
007030-00/03-017 Minierfliegen Kopfsalat
007030-00/03-020 Minierfliegen Gurke, Patisson, Zucchini
007030-00/03-021 Minierfliegen Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis
007030-00/04-004 Tomatenrostmilbe (Aculops lycopersici) Tomate
007030-00/04-005 Gallmilben Tomate
007030-00/05-003 Spinnmilben Erdbeere
007030-00/05-004 Erdbeermilbe Erdbeere
007030-00/05-005 Thripse Erdbeere

Hintergrund

Die bestehenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) von Abamectin wurden gemäß der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs überprüft. Im Verordnungsentwurf SANTE/11316/2021 der Europäischen Kommission ist vorgesehen, die RHG für einige Kulturen herabzusetzen. Diese RHG können dann nicht sicher eingehalten werden. Daher wurden die o.g. Anwendungen widerrufen.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren