Notfallzulassung für Apron XL in mehreren Kulturen
Zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten und Falschem Mehltau (Frühbefall) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Apron XL für die Anwendung an mehreren Kulturen erteilt.
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Im Zuge der auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung ist die Anwendung von Apron XL (Wirkstoff: Metalaxyl-M) ist die Anwendung bei Buschbohnen, Radieschen und Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten, frischen Kräutern, Möhren und Roter Bete zulässig. Die Notfallzulassung für Apron XL zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau an den genannten Kulturen gilt für den Zeitraum vom 24. Mai bis zum 21. September 2022.
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