Weitere Notfallzulassung für Herbizid Asulox
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine weitere befristete Notfallzulassung für das Herbizid Asulox (Wirkstoff: Asulam) erteilt.
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Die auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilte Notfallzulassung für Asulox gilt für die Bekämpfung von Senecio- und Polygonum-Arten in Spinat und frischen Kräutern und ist für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2022 gültig.
Ende März 2022 hatte das BVL bereits eine Notfallzulassung für Asulox gegen Unkräuter und hierbei insbesondere gegen Knöterich- und Kreuzkraut-Arten erteilt, die bei der Saatguterzeugung von Spinat eingesetzt werden.
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