Notfallzulassung für Proman gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Proman erteilt.
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Hiernach darf das Herbizid mit dem Wirkstoff Metobromuron über die bestehende Zulassung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (Ausnahme: Klettenlabkraut) an Feldsalat eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Proman ist für den Zeitraum vom 20. Februar bis zum 19. Juni 2022 gültig.
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