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Pflanzenschutz aktuell

Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 im Gemüse

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Notfallzulassungen für Feldsalat, Käruter, Rucola-Arten, Spinat, Busch- und Stangenbohnen, Möhre, Beten und Radieschen sowie Speisezwiebeln und Weißkohl erteilt.
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Appel
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat befristet zugelassen. Das Mittel darf ab dem 20. Februar bis zum 19. Juni 2022 mit 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 05) im Freiland und im Gewächshaus gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage.
Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden. Zum Schutz von Anwohnern (Kind) muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät der Abdriftminderungsklasse 50 % erfolgen.

Für Apron XL (Wirkstoff: Metalaxyl-M) wurde Ende letzten Jahres die Zulassung für die Saatgutbehandlung gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau in Feldsalat, frischen Kräutern, Rucola-Arten, Spinat, Busch- und Stangenbohnen, Möhre, Beten und Radieschen und die anschließende Aussaat des so behandelten Saatguts im Freiland vom 31. März bis zum 29. Juli 2022 für 120 Tage erteilt. Für Speisezwiebel gilt für die Aussaat abweichend der Zeitraum 1. Februar bis zum 31. Mai 2022.

Der Bescheid wurde jetzt um das Anwendungsgebiet Weißkohl ergänzt. Die Beizung kann wie folgt durchgeführt werden: 2 ml/kg Saatgut, ca. 0,25 kg Saatgut /ha, entsprechend 0,5 ml Produkt/ha. Gebeiztes Saatgut kann vom 31. März bis zum 29. Juli 2022 gesät werden.
 

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