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Lärm macht krank

Lärmschwerhörigkeit und Lärmtaubheit nehmen in der Grünen Branche zu

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist anlässlich des Internationalen Tages gegen Lärm am 28. April auf die Gefahr von Lärm bei landwirtschaftlichen Arbeiten hin. Folgen wie Lärmschwerhörigkeit und Lärmtaubheit sind unheilbar und nehmen immer mehr in der grünen Branche zu.

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SVLFG
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Bereits bei Geräuschen ab 65 dB(A) kommt es zu gesundheitsschädlichem Lärmstress und zu Spannungszuständen. Wiederkehrender Lärm ab 85 dB(A) schädigt das Gehör direkt. Wer meint, sich an Lärm gewöhnt zu haben und deshalb „immun“ zu sein, irrt. Unbewusst wirkt er auf Körper und Psyche. Wer häufig in Bereichen hoher Schallpegel arbeitet, schädigt sein Gehör schwer und dauerhaft. Einmalige starke Lärmeinwirkungen können zu einem Knalltrauma führen.

Lärm mindern, Gehör schützen

Allen voran gilt es, den Lärm zu mindern. Beim Kauf von Geräten und Maschinen hilft ein Blick auf die Emissionswerte in den Herstellerangaben. So bietet der Handel zum Beispiel lärmarme Kreissägeblätter an. Kann der Geräuschpegel nicht unter 80 dB(A) gemindert werden, haben Arbeitgeber ihren Beschäftigten persönlichen Gehörschutz bereitzustellen. Dieser ist ab 85 dB(A) verpflichtend zu tragen.

Beispiele maximaler Einsatzzeiten ohne Gehörschutz:

Maschine

Schalldruckpegel am Ohr

max. Einsatzzeit ohne Gehörschutz

Buschholzhacker

ca. 118 dB(A)

14 Sekunden

Motorkettensäge (groß)

ca. 115 dB(A)

28 Sekunden

Kreissäge

ca. 109 dB(A)

112 Sekunden

Heckenschere

ca. 103 dB(A)

7 ½ Minuten

Freischneider

ca. 100 dB(A)

15 Minuten

Der richtige Gehörschutz

Die Auswahl an Gehörschutz ist vielfältig. Hier lohnt es sich, in der Produktinformation des Herstellers nach dem Dämmwert zu suchen. Kapselgehörschutz, aktiver Gehörschutz, Stöpsel oder Otoplastiken haben ganz unterschiedliche  Dämmwerte und  Tragekomfort.

Im ersten Schritt ist es jedoch unerlässlich, die zu erwartende Lärmbelastung – zum Beispiel durch Maschinen – zu ermitteln. Im zweiten Schritt muss der Dämmwert des Gehörschutzes laut Herstellerangaben ermittelt werden, um dann den geeigneten Gehörschutz zur Verfügung  stellen zu können.

So kann beispielsweise eine verkaufsfertige Motorsägen-Schutzkombination – bestehend aus Schutzhelm, Gesichtsschutz (Visier) und Gehörschutz – für lange Tageseinsatzzeiten von mehreren Stunden mit der Motorsäge einen ausreichenden Schutz bieten, aber bei gleichzeitigem Einsatz eines Buschholzhackers nicht ausreichen. Ziel ist es, mit geeignetem Gehörschutz die Lärmbelastung pro Tag auf einen Wert von weniger als 85 dB(A) zu bringen.

Weitere Informationen bieten die Broschüre „B 06 Körperschutz“ sowie die Internetseite www.svlfg.de/körperschutz.

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