Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Für Rückvergütung eingesetzt

Steuerentlastung für Biokraftstoffe verlängert

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Möglich wurde dies auf Grund der Verlängerung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien. Hierfür hatte sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Brüssel auch im Sinne des Klimaschutzes eingesetzt. Die Entscheidung heißt konkret: Landwirte, die in ihren Fahrzeugen und Maschinen Biodiesel und reines Pflanzenöl einsetzen, erhalten hierfür zunächst weiterhin von den Finanzbehörden eine Rückvergütung von 45 Cent pro Liter.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Appel
Artikel teilen:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren