Steuerentlastung für Biokraftstoffe verlängert
Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Möglich wurde dies auf Grund der Verlängerung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien. Hierfür hatte sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Brüssel auch im Sinne des Klimaschutzes eingesetzt. Die Entscheidung heißt konkret: Landwirte, die in ihren Fahrzeugen und Maschinen Biodiesel und reines Pflanzenöl einsetzen, erhalten hierfür zunächst weiterhin von den Finanzbehörden eine Rückvergütung von 45 Cent pro Liter.
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