Widerruf der Zulassung von Mitteln mit dem Wirkstoff Bromoxynil
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 17. März 2021 die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Bromoxynil enthalten. Grund für die Widerrufe ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Bromoxynil nicht erneuert wurde.
- Veröffentlicht am
Betroffen sind zum Beispiel die folgenden Pflanzenschutzmittel: B 235, Bo 235, Bromotril 225 EC, Buctril, Caracho 235, Certrol B, Profi Bromo 235, UP BMX, Nagano, Zeagran ultimate.
Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 17. September 2021. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Für einige Pflanzenschutzmittel ist die Zulassung bereits durch Zeitablauf beendet. Auch für diese Pflanzenschutzmittel gilt die oben genannte Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 17. September 2021 sowie die Entsorgungspflicht. Es handelt sich zum Beispiel um folgende Pflanzenschutzmittel: Curol B, Xinca.
Zur Übersicht aller Mittel geht's hier.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.