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Pflanzenschutz

Widerruf der Zulassung von Imidacloprid, Denathoniumbenzoat, Calciumphosphid und zeta-Cypermethrin

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Imidacloprid, Denathoniumbenzoat, Calciumphosphid und zeta-Cypermethrin zum 1. Dezember 2020.

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Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

Name Wirkstoff Zulassungsnummer
Bayer Garten Combigranulat Lizetan* Imidacloprid 024590-00
Bayer Garten Combigranulat* Imidacloprid 024590-60
Confidor WG 70 Imidacloprid 024185-00
Warrant 700 WG Imidacloprid 007067-00
Arbinol B Denathoniumbenzoat 034123-00
Polytanol Calciumphosphid 005278-00
Polytanol P Calciumphosphid 024441-00
FURY 10 EW zeta-Cypermethrin 024222-00

*Die Zulassung ruht seit 1. Oktober 2013

Der Widerruf von Bayer Garten Combigranulat Lizetan und Bayer Garten Combigranulat erfolgt von Amts wegen. Deshalb gelten für diese Pflanzenschutzmittel weder Abverkaufs- noch Aufbrauchfristen. Ab dem 2. Dezember 2020 sind sie entsorgungspflichtig.

Da der Widerruf von Confidor WG 70, Warrant 700 WG, Arbinol B, Polytanol, Polytanol P und FURY 10 EW auf Antrag der Zulassungsinhaber erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 1. Juni 2021 und eine Aufbrauchfrist bis zum 1. Juni 2022. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Hintergrund

Die EU-Genehmigungen für die Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Imidacloprid, Denathoniumbenzoat, Calciumphosphid und zeta-Cypermethrin enden gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2020/1643 am 1. Dezember 2020. Grund dafür ist, dass die Anträge auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung zurückgezogen wurden. Daraufhin wurde die zuvor verlängerte Genehmigungsdauer der Wirkstoffe verkürzt.

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