ZVG begrüßt Gesetzentwurf zum Verbot unlauterer Handelspraktiken
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf zum Verbot unlauterer Handelspraktiken. Seit Jahren müssen sich die Produzenten von Obst, Gemüse und Pflanzen mit unfairen Forderungen von Abnehmerseite auseinandersetzen. Wiederholt hatte sich der ZVG bei der Politik dafür eingesetzt, diese Gebaren wirksam zu unterbinden.
- Veröffentlicht am

„Der Gesetzentwurf ist ein Lichtblick für die gärtnerischen Unternehmen“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie den hohen Stellenwert einer heimischen Produktion deutlich gemacht. In der Vergangenheit zeigte sich dagegen immer wieder, dass die Marktmacht von Abnehmerseite wiederholt ausgenutzt wurde. Von Seiten des Handels stiegen die Anforderungen an die Produzenten kontinuierlich, einhergehend mit einem massiven Preisdruck, der nicht selten in unfaire Handelspraktiken mündete.
„Eine schnelle Verabschiedung und Umsetzung der neuen Regeln steht nun an vorderster Stelle“, so Fleischer weiter. Dazu gehört auch die zügige Einsetzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Durchsetzungsbehörde zur vertraulichen Meldung von Verstößen.
Mit dem Gesetzentwurf wird die EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP) in deutsches Recht umgesetzt. Über die EU-Anforderungen hinaus hat die Bundesregierung festgelegt, dass der Bezieher den Preis für nicht verkaufte Ware bezahlen und die Kosten für Beseitigung und Lagerung selbst tragen muss. Damit werden zusätzlich zwei wichtige Punkte aus der sogenannten grauen Liste in die schwarze Liste überführt, was der ZVG ausdrücklich begrüßt.
Zu den Details des Gesetzentwurfs geht es hier.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.