Notfallzulassung für das Mittel Tutavir in Tomaten
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Tutavir erteilt. Seit dem 6. Juni bis 3. Oktober 2019 darf das Mittel mit dem Wirkstoff Phthorimaea operculella granulovirus nun in Tomaten gegen die Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) im Gewächshaus eingesetzt werden. Mehr Infos zur Notfallzulassung von Tutavir finden Sie unter https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/01_notfallzulassungen/Tutavir_Tomaten-Miniermotte_Tomate_2019.html
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