Rückstände kaum zu vermeiden
Die Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid in Gemüsekulturen hat Auswirkungen auf die Zulassung. Mit der Verordnung (EU) 2019/88 der Kommission vom 18. Januar 2019 wurden die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid in einigen Gemüsekulturen abgesenkt. Die vorliegenden Rückstandsdaten zeigen, dass die neuen Werte in vielen Anwendungsgebieten nicht sicher eingehalten werden können.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb die Zulassung von Mospilan bzw. Danjiri zur Anwendung in Blattkohle im Freiland, in Endivien im Freiland und im Gewächshaus, in Salaten im Gewächshaus und in Spinat, Schnitt- und Stielmangold im Freiland und im Gewächshaus widerrufen. Die Behandlungen in diesen Anwendungsgebieten sind ab sofort nicht mehr zulässig.
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