Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Auswirkungen des Brexit

Was passiert mit dem Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln?

Die Europäische Kommission hat kürzlich mitgeteilt, wie nach einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreiches mit den Genehmigungen für den Parallelhandel zu verfahren ist, bei denen der Ursprungsmitgliedstaat das Vereinigte Königreich ist: Die Genehmigungen enden ohne separaten Widerruf zum Austrittsdatum. Es wird keine Abverkaufsfrist geben. Produkte, die vor dem Austrittsdatum erworben wurden, dürfen jedoch aufgebraucht werden.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Appel
Artikel teilen:

Sollte es zu einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs kommen, wird das BVL gemäß der Verlautbarung der Europäischen Kommission verfahren und zum Stichtag alle betroffenen Genehmigungen für den Parallelhandel ohne Erlass eines weiteren Bescheides aus der veröffentlichten Liste der Parallelhandelsgenehmigungen entfernen.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren